Conversium BEG – Die österreichweite Bürgerenergiegemeinschaft
Gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft!
Sie möchten einer Energiegemeinschaft beitreten und Teil von etwas Großem werden?
Dann werden Sie Mitglied im Conversium! Die Conversium BEG ist eine Bürgerenergiegemeinschaft, die es allen ermöglicht Teil der elektrischen Energiewende zu werden. Organisiert als Verein möchten wir so viele Mitglieder wie möglich aus allen Bereichen des Lebens gewinnen.
Gemeinsam mit dem ganzen Conversium für eine selbstbestimmte Zukunft!
Nähere Infos finden Sie auf conversiumbeg.at
Sie wollen sich selbst online auf der FlexumShare Plattform registrieren und dann direkt die Teilnahme an der Conversium BEG anfordern? Wie das funktioniert, ist im Video unterhalb gezeigt.
Sofort starten, dann klicken Sie hier: Online Registrierung starten.
Es gibt eine einmalige Beitrittsgebühr von 60€ brutto. Laufende Mitgliedsbeiträge oder Gebühren, die bezahlt werden müssen gibt es aktuell nicht. Wenn Sie Energie beziehen, werden Ihnen diese Energiemengen in Rechnung gestellt.
Die Preise bzw. Tarife bewegen sich immer mit dem Marktpreis gemäß Ökostromgesetz §41 quartalsweise mit. Seitens der Energiegemeinschaft /des Vorstandes wird auch immer überprüft, ob die Auf- und Abschläge für eine gesicherte Liquidität weiterhin ausreichen. Bei Bedarf werden diese angepasst.
Ja, jeder kann teilnehmen. Egal ob Erzeuger, Verbraucher oder Prosumer. Auch jede natürliche und juristische Person darf teilnehmen. Private, Firmen, Gemeinden, Vereine, Behörden, usw…
In der Regel ist das ab Ihrer Anmeldung/Registrierung innerhalb von 1-2 Wochen erledigt. Sollte noch kein kommunikativer Zähler bei Ihnen verbaut sein, kann es etwas länger dauern, bis dieser vom Netzbetreiber getauscht wurde und verlässlich Daten liefert.
Wenn Sie umziehen und Sie dadurch Ihren Energieliefervertrag kündigen, endet automatisch auch die Teilnahme an der Energiegemeinschaft mit dem betroffenen Zählpunkt. Sie können aber sofort wieder mit dem neuen Standort an der Energiegemeinschaft teilnehmen.
Nein, es wird ausdrücklich in ELWOG §16d Z5 festgehalten, dass die Betriebs- und Verfügungsgewalt bei der Energiegemeinschaft liegen muss. Die Formulierung in unseren Vereinbarungen ist so gewählt, dass Sie weiterhin eigenständig für den Betrieb der in Ihrem Eigentum befindlichen Anlage zuständig sind. Diese Betriebs und Verfügungsgewalt ist erforderlich, dass wir als Energiegemeinschaft die Energie überhaupt nehmen und an die anderen Teilnehmer/Verbraucher in der Energiegemeinschaft weitergeben können und dürfen.